langte Äusserung im Sinne des Amtsberichter abzugeben jedoch den Nachsatz in densel- ben betreffend eine even- tuelle Rückvergütung von 50 xr per Hectoliter weg- zulassen, da er nach obigen Ausführungen der Meinung beibehalte sei, daß auf eine Rückver- gütung nicht einzugehen sei. Das Amt habe nachge- wiesen, daß hiedurch die Bela- stung der Spirituosem Er- zeugung nur eine sehr ge- ringe und ja ohnehin um Abfindung nach etwa zwei Jahren zu gewärtigen sei. Der Vorsitzende bringt hierauf diesen Antrag des G.R. Holub zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig zum Beschluß erhoben Z 2724. 5. In der Gemeinderatssitzung vom 1. l. Mts wurde über Anregung des Vorsitzenden mit Majorität beschlossen, die Frage ob nicht der
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