wäre das Amt der Meinung, daß auf eine Vergütung von 50 xr per Hectoliter bei der Ausfuhr wol eingera- ten werden könnte und wäre dies bis zur Zeit wo man für eine jährliche Ab- findung die richtige Basis gefunden haben wird, der reelste und einfachste Aus- weg. Steyr, am 3. April 1881. Hähnel. Der Sektions-Antrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle sich zustimmend an- schliessen, daß dieser Amtsbe- richt dem hohen o.ö.Landes- ausschusse zur weiteren Ent- scheidung vorgelegt werde. Hierüber entspinnt sich eine längere Debatte: G.R. Dr. Hochhauser glaubt, daß die Manipulation, wodurch auf oben er- wähnte Art, aus Spiritus Brandwein gemacht wird, entschieden als Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten zu gelten habe und
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