wäre das Amt der Meinung, daß auf eine Vergütung von 50 xr per Hectoliter bei der Ausfuhr wol eingeraten werden könnte und wäre dies bis zur Zeit wo man für eine jährliche Abfindung die richtige Basis gefunden haben wird, der reelste und einfachste Ausweg. Steyr, am 3. April 1881. Hähnel. Der Sektions-Antrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle sich zustimmend anschliessen, daß dieser Amtsbericht dem hohen o.ö.Landesausschusse zur weiteren Entscheidung vorgelegt werde. Hierüber entspinnt sich eine längere Debatte: G.R. Dr. Hochhauser glaubt, daß die Manipulation, wodurch auf oben erwähnte Art, aus Spiritus Brandwein gemacht wird, entschieden als Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten zu gelten habe und
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