Ratsprotokoll vom 8. April 1881

ist in dem jenseitigen Bericht von 27. Dezember 1880 Z 13730 ohnehin ausführlich erörtert. Dies dürfte aber nur entweder auf die Ratsamkeit einer richtigeren Abfindung oder vielleicht richtiger auf eine andere Wahl des Umlageobjektes hinweisen. Der Herr Bürgermeister wird daher angegangen über diese Erwägungen den Gemeinderat noch einmal zu vernehmen und dessen motivirte Beschlußfassung resp. Äusserung unter Rückschluß der Communikate wieder vorzulegen. Hiebei wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß er alle vorstehende Fragen nur anregen aber keine derselben aber absprechen wollte, daher auch seiner meritorischen Entscheidung durchaus nicht präjudicirt im Gegentheile sich diese nach Anhörung der motivirten Beschlüsse des Gemeinderathes vorbehält. Vom o.ö. Landes-

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