Ratsprotokoll vom 8. April 1881

Rückvergütung der von uns bei der Einfuhr von Spirituosen ins Stadtgemeinde gebieth Steyr bezalten Verbrauchs-Umlage bei der Ausfuhr von aus den eingeführten Waaren erzeugten Spirituosen oder des reinen Spiritus geleistet werde. Steyr am 22. Februar 1881 Pollatschek & Reis. Wolfg. Skalla. Der hierüber herabgelangte Landesausschuß-Erlaß lautet: Z 2301. Dieser Bericht wird der Gemeinde-Vorstehung der Stadt Steyr sammtallen Beilagen mit folgenden Bemerkungen zurückgeschlossen. - Der LandesAusschuß muß wünschen vor der meritorischen Entscheidung dieses Recurses einestheils zur eigenen Information über die in den vorgelegten Gemein derats-Beschluße enthaltene Motivirung eine Aufklärung zu erhalten, andererseits

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