Rückvergütung der von uns bei der Einfuhr von Spiritu- osen ins Stadtgemeinde gebieth Steyr bezalten Ver- brauchs-Umlage bei der Ausfuhr von aus den eingeführten Waaren er- zeugten Spirituosen oder des reinen Spiritus ge- leistet werde. Steyr am 22. Februar 1881 Pollatschek & Reis. Wolfg. Skalla. Der hierüber herabgelangte Landesausschuß-Erlaß lautet: Z 2301. Dieser Bericht wird der Gemeinde-Vorstehung der Stadt Steyr sammtallen Beilagen mit folgenden Bemerkungen zurück- geschlossen. - Der Landes- Ausschuß muß wünschen vor der meritorischen Ent- scheidung dieses Recurses einestheils zur eigenen Information über die in den vorgelegten Gemein derats-Beschluße enthaltene Motivirung eine Aufklä- rung zu erhalten, andererseits
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