ningerstrasse und durch die Gleinker-Schuhboden-Frauen- und Mitter-Gasse zu erfol- gen.- Zugelassen werden Pferde, Eseln, Rinder, Schafe Schweine und Ziegen. Die Aufstellung der Thiere findet nach den einzelnen Thiergattunggen statt. Für bedenklich oder krank befundene Thiere, oder solche deren Herkunft und Besitzer nicht sicher gestellt erscheinen ist der eingeplankte Platz am Seidlfelde be- stimmt und ist unter Um- ständen deren Abschlachtung zu veranlassen. (§ 9 des obigen Gesetzes vom 29. Februar 1880) § 3. Am Wochenviehmarkte sind für Rindvieh der Platz am Seidlfelde nächst dem Bahn- hofe mit den Zu- und Ab- trieb durch die Bahnhofstrasse und durch die Kompaß, Färber Pacher- und Damberggasse ferner für das Kleinvieh meist Schweine, der Platz am Ennsquai im Reichen- schwall mit dem Zu- und
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