im Grundbuche einzuverlei- ben und wird dieser Antrag einstimmig angenommen. Z. 3361 - 3. Der betreffende Amtsbericht lautet: „Mit hochlöblichen kkoö Statthal- terei-Erlaß vom 30. Jänner 1881 Z 1085 wurde eine Viehmarkt- ordnungs Skizze mit der Wei- sung herabgegeben, für Stadt Steyr innerhalb des Rahmens dieser Skizze eine Viehmarkt- Ordnung abzufassen, welche so- dann zur hochlöblichen Geneh- migung vorzulegen sei. In Vorerledigung dieses Auftrages erlaubt man sich umstehend verfaßte Viehmarkt-Ordnung für Stadt Steyr zur gefälligen Beratung und eventueller Beschlußfassung zu unter- breiten Steyr m 30. März 1881. Hähnel, Sekretär. Viehmarkt-Ordnung der kk. l. f. Stadt Steyr in O.Ö. auf Grund des Gesetzes vom 29. Februar 1880 R.G.b. N 35
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