im Grundbuche einzuverleiben und wird dieser Antrag einstimmig angenommen. Z. 3361 - 3. Der betreffende Amtsbericht lautet: „Mit hochlöblichen kkoö Statthalterei-Erlaß vom 30. Jänner 1881 Z 1085 wurde eine Viehmarktordnungs Skizze mit der Weisung herabgegeben, für Stadt Steyr innerhalb des Rahmens dieser Skizze eine ViehmarktOrdnung abzufassen, welche sodann zur hochlöblichen Genehmigung vorzulegen sei. In Vorerledigung dieses Auftrages erlaubt man sich umstehend verfaßte Viehmarkt-Ordnung für Stadt Steyr zur gefälligen Beratung und eventueller Beschlußfassung zu unterbreiten Steyr m 30. März 1881. Hähnel, Sekretär. Viehmarkt-Ordnung der kk. l. f. Stadt Steyr in O.Ö. auf Grund des Gesetzes vom 29. Februar 1880 R.G.b. N 35
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