Ratsprotokoll vom 8. April 1881

bestehenden Grundbuchseinlage Nr 1061 der Katastralgemeinde Steyr die Stadtgemeinde Steyr als Besitzer einverleibt werde. 4. Die Verkäufer haben, im Reklamations-Wege sofort Sorge zu tragen, daß bei dem verkauften Reale N 439 in Aichet die Ackerparzelle N 671 und die Wiesenparzelle 672 Katastralgemeinde Steyr im Steuerkataster eigenthümlich zugeschrieben werden, nachdem diese beiden Parzellen irrthümlicherweise bei dem Hause Nr 448 in Aichet vorgeschrieben sind. 5. Nutzen und Lasten, Gefahrren und Vortheile gehen nach Unterfertigung des Kaufvertrages an den Käufer über. 6. Die Kosten und Gebühren der Besitz-Erwerbung treffen die Käufer. Steyr am 16. März 1881 Josef Wild. Georg Pointner. Die Section beantragt „Stadtgemeinde Steyr“ als Besitzer

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