wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. Hierauf wird der Kaufvertrags-Entwurf betreffs des Wild'schen Anwesens verlesen.Entwurf: Zwischen den Ehegatten Josef und Katharina Wild, Besitzern des Hauses N 439 in Aichet als Verkäufern eines - dann der Gemeinde-Vertretung Steyrs als Käufern anderntheils wurde geschlossen nachstehender Kaufvertrag 1. Mit Bezugnahme auf den Gemeinderats-Beschluß vom 10. März 881 kauft die Gemeinde-Vertretung der Stadt Steyr zur Erbauung eines neuen Armenversorgungshauses in Steyr aus dem Vermögen des Armenhaus-Baufondes das den Ehegatten Josef und Katharina Wild gehörige im Grundbuche für die Katastral-Gemeinde Steyr Einlage Nr. 1061 eingetragene
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