Ratsprotokoll vom 8. April 1881

werden und der erstere nur anticipirt ist, so kann und soll derselbe eben zum Behufe der einstigen Verwendung in den Jubiläumsfond einbezogen werden, wodurch natürlich die sofortig Einhe- bung und Abführung der Subskriptionsbeträge durch das Expedit gar nicht alterirt werden wird. - Das Kassammt bittet daher um diesfällige Weisung. Steyr am 8. März 1881 Willner, Cassen-Director. Der Sekretär: Hähnel. Der Sections-Antrag lautet: „Die zur Verpflegung der Armen gesammelten Beträ- ge aus den Jahren 1879-1880 sollen in den sogenannten Jubiläumsfond einbezo- gen und unter den Titel: Jubiläums-Armenversorgungsfond fortgefürt, u. dessen Zinsen zur Verpflegung der Armen verwendet werden. Der bestehende Armenhausbau- fond bleibt unter gleichen Namen aufrecht.“ - und

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