Sitzung am Schlusse jeder zur Verifikation gewälten Herren Gemeinderäthe zu unterfertigen und als hiedurch verifizirt zur Veröffentlichung zuzulassen. Über während obiger 8 Tage eingebrachte Einwendungen die Stylisirung des Ratsprotokolles betreffend, (welche Einwendungen im Amte zu Protokoll zu geben sind) entscheidet bei der Verifikation der Vorsitzende und die beiden in jeder Sitzung hiezu gewälten Herren Gemeinderäthe. Steyr, am 5. April 1881. Der Sekretär: Hähnel. Nach längerer Debatte für und wider wird dieser Amtsbericht über Antrag der G.R. Kautsch der ersten Section zur Beratung und Antragstellung im einer der nächsten Gemeinderats-Sitzungen zugewiesen. Nun wird zur Tages-Ordnung
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