(II. Sektion) tauschen zu wollen. Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden. Der Vorsitzende führt fort. "Nach § 6 der Geschäfts-Ordnung haben die Mitglieder einer jeden Section aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter zu wählen und ersuche ich diese Wal sofort vorzunehmen und deren Resultat mir bekannt geben zu wollen, zu welchem Zwecke ich die Sitzung für 5 Minuten unterbreche. Nach Wiederaufnahme der Sitzung werden die Wahlen in den Sectionen bekannt gemacht und bestehen dieselben wie folgt: I. Section Obmann: Jäger Anton v. Waldau Obmann-Stellvertreter: Holub Carl Die Mitglieder: Gschaider Gustav Dr. Hochhauser Johann Klein Wilhelm Wickhoff Franz II. Section Obmann Huber Leopold
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