unrichtigen Vollmacht wurde von der gefertigten Rechtsektion auf Grund der von der Wahl-Commission protokollarisch abgegebenen Erklärungen in der Weise entschieden, daß die gemachten Beanständigungen in Bezug auf die stattgehabten Unfüge auf das wirkliche Ergebnis die Wahl von keinerlei Einfluß seien, und es wird dem löblichem Gemeinderate die Bestätigung dieser Wahl empfolen. Steyr am 30. März 1881. Anton Jäger. Gustav Gschaider, Jacob Kautsch Karl Holub. Bevor dieser Antrag zur Abstimmung gelangt, tadelt Herr G.R. Josef Peyrl dieses Vorgehen des Fortschritts-Vereines, indem er darin eine Verunglimpfung des Gemeinderates und gleichsam eine Bevormundung desselben erblicke und beantragte er diese Reklamation entschieden abzuweisen. :/Vizebürgermeister Gustav Gschaider entfernt sich./:
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