unrichtigen Vollmacht wurde von der gefertigten Rechtsek- tion auf Grund der von der Wahl-Commission protokollarisch abgegebenen Erklärungen in der Weise entschieden, daß die gemachten Beanständi- gungen in Bezug auf die statt- gehabten Unfüge auf das wirkliche Ergebnis die Wahl von keinerlei Einfluß seien, und es wird dem löblichem Gemeinderate die Bestätigung dieser Wahl empfolen. Steyr am 30. März 1881. Anton Jäger. Gustav Gschaider, Jacob Kautsch Karl Holub. Bevor dieser Antrag zur Abstim- mung gelangt, tadelt Herr G.R. Josef Peyrl dieses Vorge- hen des Fortschritts-Vereines, indem er darin eine Ver- unglimpfung des Gemeinde- rates und gleichsam eine Bevormundung desselben erblicke und beantragte er diese Reklamation entschie- den abzuweisen. :/Vizebürgermeister Gustav Gschai- der entfernt sich./:
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