meinderatswahl wurde mir, wie ich erst später erfuhr, ein Wahlausschreiben nicht zuge- stellt. Nachdem ich der Mei- nung war dasselbe erhalten aber verlegt zu haben, so habe ich um die Ausfertigung eines neuen Wahlausschrei- ben angesucht und das mir zustehende Wahlrecht für mein Mündel ausgeübt. Nachdem Frau Theresia Michl im Hause Nr. 130 gar keinen Antheil hat, sondern dasselbe ausschließlich nur den Kin- dern gehört, so hatte dieselbe auch meiner Anschauung nach zur Ausstellung einer Vollmacht gar kein Recht. Steyr am 27. März 1881, Amt- mann. Protokoll aufgenommen bei der Stadt- gemeinde - Vorstehung Steyr am 27. März 1881. Es erscheint über Einladung Frau Theresia Michl Vormün- derin der Milchl'schen Kinder (ihrer Kinder) und gibt dieselbe nach Bekanntgabe obiger Äusserung an wie folgt.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2