einzuleiten, umsomehr, als bereits ein diesbezügliches Anbot von Seite eines gewissen Josef Leopoldseder vorliege, welcher für ein Joch Grund 30 fl. (im Ganzen 4 3/4 Joch) und für das Gebäude 100 Gulden Jahres-Pacht angetragen habe. Nach kurzer Debatte wird über Antrag des G.R. Anton von Jäger einstimmig beschlossen, auf den Antrag des Leopolds- eder dann einzugehen, wenn er statt 100 fl, 120 f als Pachtzins für das Haus zu zalen be- reit sei. Im übrigen seien die oben erwähnten Bedin- gungen zu setzen. Hierauf wird von den Vorsitzen- den die Frage erörtert, ob nicht der löbliche Gemeinderat den Ankauf des Berger'schen Anwesens für Zwecke der Gemeinde und aus Mit- teln der Gemeinde derma- len für vorteilhaft erachte, nachdem diese in der Nähe
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