sich verpflichtet, die Zuleitungsröhren mindestens 1 Meter unter das Strassen Niveau zu legen und jederzeit über Verlangen der Gemeinde, dieselben auf eigene Kosten umzulegen oder ganz zu entfernen - einstimmig genehmigt. b. Dem Ansuchen des Johann Gruber Schlossermeisters in Ennsdorf, ihm wegen Schwerhörigkeit von der Stelle eines Mitgliedes der Wahlcommission für den II. Wahlkörper zu entheben, wird einstimmig Folge gegeben und für Johann Gruber Ferdinand Mayrhofer Weißwaarenhändler in Steyerdorf in obige Wahlcommission entsendet. Wird folgender Amtsbericht verlesen. Nach dem mit hochl. kk. Statthalterei Erlaß vom 21. Februar l.Js. Z. 1756 die Ländeordnung für den Ennsquai im Gemeindegebiethe der kk. I.f. Stadt Steyr entgiltig genehmigt worden ist, hat
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