von dem Armenhausbaucomité noch kein bestimmter Antrag für einen Neu- oder Adaptirungsbau zu diesem Zwecke vorliegt, so dürfte der löbliche Gemeinderath über die Frage ob und in welcher Weise sich die Gemeinde Vertretung Steyr an der am 25. März d. J. stattfindenden, exekutiven Versteigerung des Berger'schen Anwesens betheiligen soll, heute schon schlüssig werden. Hierüber wird einstimmig beschlodaß die vor- im S??? des S??? sen obgenannteBeträge aus der ausgetragen aus bisherigen Veranlagung Gemeindevermögen auszuscheiden und auf Conto des Armenhausbaufondes in Steyr zuzuschreiben sind. Hierauf stellt Gemeinderath Josef Reder den Antrag über die Anschaffung eines Armenhausbaugrundes schon heute schlüssig zu werden, nachdem sich diese Frage endlos in die Länge zu ziehen droht. Der Vorsitzende meint, daß das hiefür
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