in Wien, die Anordnung getrof- fen werden, daß dieselben ein bei der Stadtgemeinde Vorstehung zu lösendes Zeichen (etwa ein klei- nes Täfelchen mit N°.) an der Brust- seite sichtbar zu tragen haben und sonach wenigstens der unbefugte Hau- sirer sofort zu erkennen wäre. - Höfner Die Section stellte nur betreffs des I. Punktes einen Antrag nämlich dahin lautend, im Sinne des Amtsberichtes in dieser Angelegenheit bei der compe- tenten Behörde einzuschreiten. Dieser Antrag wird von Anton Mayr, Jacob Kautsch, Perz lebhaft unter- stützt. Der Vorsitzende meint, daß dieses gewünschte Einschreiten wohl wenig Erfolg haben werde. Hierauf wird der Sections Antrag mit allen gegen eine Stimme (Werzel beiden Wenhart) angenommen. Die wei- Vorschläge des Amtsberichtes teren Punkte werden unberücksich- tigt gelassen. - Z. 3222. II. Section Referent Gemeinderath Leopold Huber
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