Ratsprotokoll vom 11. März 1881

in Wien, die Anordnung getroffen werden, daß dieselben ein bei der Stadtgemeinde Vorstehung zu lösendes Zeichen (etwa ein kleines Täfelchen mit N°.) an der Brustseite sichtbar zu tragen haben und sonach wenigstens der unbefugte Hausirer sofort zu erkennen wäre. - Höfner Die Section stellte nur betreffs des I. Punktes einen Antrag nämlich dahin lautend, im Sinne des Amtsberichtes in dieser Angelegenheit bei der competenten Behörde einzuschreiten. Dieser Antrag wird von Anton Mayr, Jacob Kautsch, Perz lebhaft unterstützt. Der Vorsitzende meint, daß dieses gewünschte Einschreiten wohl wenig Erfolg haben werde. Hierauf wird der Sections Antrag mit allen gegen eine Stimme (Werzel beiden Wenhart) angenommen. Die weiVorschläge des Amtsberichtes teren Punkte werden unberücksichtigt gelassen. - Z. 3222. II. Section Referent Gemeinderath Leopold Huber

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