ge zu erstatten. Die Gasflammen, mit Ausnahme der Presceniums und Orchester-Lampen sind, während eines Brandes so lange, als thunlich, brennend zu erhalten. der Billeteur im Parterre Bei Ausbruch eines Brandes hat allsogleich die linksseitige Ausgangsthüre zu öffnen, der Logenschliesser hat allsogleich die nach der Wohnung des Kerkermeisters führende Thüre zu öffnen und das Logen Publikum zu verhalten durch dieselbe seinen Ausgang zu nehmen. Der Sections Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die in Entwurf vorliegende Instruktion für die Feuerwache im Stadttheater Steyr mit dem Anhange vollinhaltlich zu genehmigen und anordnen, daß sowohl der städt. Pumpenwärter als auch der jeweilige Theaterdirector im Sinne dieser Instruktion die nöthigen Verfügungen treffen wird einstimmig nach kurzer Debatte angenommen. - Z. 1994.
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