stirung zu versehen und sodann eine aufmerksame Beschau sämmtlicher innerer Räume des Theaters vorzunehmen. Hiebei ist ein Hauptaugenmerk darauf zu richten, daß die Löschgeräthe in gutem Zustande, sich auf den bestimmten Plätzen befinden, daß die Wasserbottiche gefüllt und die Schlüssel bei den Nothausgangsthüren vorhanden seien. Hierauf hat der eine Mann im Parterre, an der in den Hof des Strafhauses führenden Thüre seinen Posten zu nehmen und diesen während der Vorstellung nicht zu verlassen. Bei Ausbruch eines Brandes hat er allsogleich die Thüre zu öffnen und des Parterre-Publikum zu veranlassen sich durch diese und die gegenüberliegende Thüre zu entfernen. Nach vollständiger Räumung des Parterres hat er seinen Kameraden im Löschdienste zu unterstützen. Der zweite Mann hat sich auf dem ihm vom Theaterdirektor angewiesenen Platze, in der Nähe der Bühne aufzustellen. Bei Ausbruch eines Brandes hat er vor allem zu trachten denselben
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