Ad 8. Uiber Sectionsantrag wird ein- stimmig das Amt ermächtigt, den im heurigen Jahre ablaufenden Miethvertrag mit dem k. k. Landes Gendarmerie Commando betreffs der Räumlichkeiten im städt. Neuthor- gebäude auf weitere 3 Jahre gegen den bisherigen jährlichen Miethbe- trag von 300 fl zu verlängern. - Z. 1740. Ad 9. Kommt folgender ob. oest. Landes Ausschuß Erlaß zur Verlesung. Z. 320. An die Gemeinde Vorstehung Steyr. In Erledigung des dortämtlichen Be- richtes vom 8. Jänner 1881 Z. 13950 be- willigt der Landesausschuss im Nachhan- ge zu seinem Erlasse vom 26. Dezember 1880 Z. 14679 der Stadtgemeinde Vorste- hung Steyr für das Jahr 1881 die Einhebung einer Gemeinde-Umlage von 50 Kreuzer von jedem im Gebiethe der Stadtgemeinde Steyr consumirten Hectoliter Bier. Die erfolgte Geneh- migung dieser Umlage ist in der Gemeinde zu verlautbaren. Zum Schlusse wird bemerkt, daß mit
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