rung abgewiesen. - Z. 2383. Ad 3. Amtsbericht. Mit Bezug auf die Kundmachung vom 20. Jänner d. Js. Z. 961 wird ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Wählerlisten der drei Wahlkörper während der Reklamationsfrist keine Einwendungen eingebracht wurden. Steyr am 21. Februar 1881 Hähnel. Amtmann. Hierauf werden nach Sectionsantrag die Wählerlisten einstimmig für verificirt erklärt. - Z. 2445. Ad 4. Amtsbericht. Nach § 40 G. St. hat alljährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zahl der Mitglieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden, und ist durch Neugewählte uns den Wahlkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewählt werden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nachstehende im Jahre 1878 auf die Dauer von 3 Jahren gewählte Gemeinderathsmitglieder, und zwar aus dem I. Wahlkörper
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2