Ratsprotokoll vom 25. Februar 1881

rung abgewiesen. - Z. 2383. Ad 3. Amtsbericht. Mit Bezug auf die Kundmachung vom 20. Jänner d. Js. Z. 961 wird ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Wählerlisten der drei Wahlkörper während der Reklamationsfrist keine Einwendungen eingebracht wurden. Steyr am 21. Februar 1881 Hähnel. Amtmann. Hierauf werden nach Sectionsantrag die Wählerlisten einstimmig für ve- rificirt erklärt. - Z. 2445. Ad 4. Amtsbericht. Nach § 40 G. St. hat alljährlich im Monate März der drit- te Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zahl der Mitglie- der des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden, und ist durch Neugewähl- te uns den Wahlkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder ge- wählt werden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nachstehende im Jahre 1878 auf die Dauer von 3 Jah- ren gewählte Gemeinderathsmitglie- der, und zwar aus dem I. Wahlkörper

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