tet, die eingezahlten Beträge sogleich bei der Sparkasse für die Brunnengemeinde fruchtbringend anzulegen, und über die Einnahmen und Ausgaben ein eigenes Journal zu führen und mit Schluß des Jahres gehörig Rechnung zu legen. Die Einsicht in das Journal steht jedem Mitgliede frei. Die Brunnengemeinde hat zu bestehen aus einem Brunnenverwalter, aus einem Schriftführer welcher zugleich die Stelle des Kassiers versieht, und aus Ausschüssen welche möglichst in nächster Nähe der 4 Brunnen sich befinden sollen um allfällige Mißbräuche abzustellen, und für deren Beseitigung dem Vorstande die Anzeige zu machen. Die Brunnenverwaltung hätte aus den eingehobenen Beträgen die Erhaltung der bisher bestehenden und eventuell neu entstehenden Brunnen zu bestreiten, die Aufsicht hierüber zu pflegen, und mit Beginn des Monats Jänner eine allgemeine Sitzung einzuberufen, hievon der Gemeindevorstehung
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