tet, die eingezahlten Beträge sogleich bei der Sparkasse für die Brunnengemein- de fruchtbringend anzulegen, und über die Einnahmen und Ausgaben ein eigenes Journal zu führen und mit Schluß des Jahres gehörig Rechnung zu legen. Die Einsicht in das Journal steht jedem Mitgliede frei. Die Brunnengemeinde hat zu bestehen aus einem Brunnenverwalter, aus ei- nem Schriftführer welcher zugleich die Stelle des Kassiers versieht, und aus Ausschüssen welche möglichst in nächster Nähe der 4 Brunnen sich befinden sol- len um allfällige Mißbräuche abzu- stellen, und für deren Beseitigung dem Vorstande die Anzeige zu machen. Die Brunnenverwaltung hätte aus den eingehobenen Beträgen die Erhal- tung der bisher bestehenden und even- tuell neu entstehenden Brunnen zu be- streiten, die Aufsicht hierüber zu pfle- gen, und mit Beginn des Monats Jän- ner eine allgemeine Sitzung einzuberu- fen, hievon der Gemeindevorstehung
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