Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

zu erhalten und nur dann ausser Betrieb zu setzen wenn unübersteigliche Hindernisse eintreten. nur dann anschließen könnte, wenn in den Nachtstunden eine Uiberwachung des Pumpwerkes als nicht nothwendig erachtet wird. Hierauf führt Herr Gemeinderath Holub aus, daß der Nachtbetrieb des Pumpwerkes mit mässigen Gang und normalen Wasserstandsverhältnissen ohne jede Schwierigkeit sei, und bei guter Instandhaltung während des Tages, keine Uiberwachung benöthige und betont die Nützlichkeit dieser Verfügung namentlich im Falle der Feuersgefahr. Nach kurzer Debatte an welcher sich die Gemeinderäthe Putz und Haller betheiligen wird der SectionsAntrag mit der Schlußbestimmung im Sinne des Antrages des Gemeinderathes Holub einstimmig angenommen. Z. 1063 78

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