Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

Rückvergütung bei der Ausfuhr für die aus Spiritus erzeugten Waaren Platz zu greifen habe. Steyr den 28 Jänner 1881 Leopold Huber. Wird einstimmig angenommen. Z. 595. (Gemeinderath Karl v Jäger verläßt den Saal) 6. Für die Rückvergütung der Verbrauchs umlage für dasjenige Bier, welches die beiden Bräuer Karl und Franz v. Jäger in ihre Lagerkeller an der Stadtgrenze ausgeführten und daselbst zur Ausschank bestimmen, beantragt das von die Section, daß für beiden Bräuern Herren Karl und Franz v. Jäger zur Ausschank in bestimmte Bier ihren Keller eine gleiche Abfindung gehalten werden solle. Herr Karl v. Jäger hätte bei Eröffnung seines Kellers die Anzeige bei der Gemeinde zu machen wo ihm sodann für jedes Monat 28 Hectoliter Bier bis zum Schlusse seines Ausschankes rückvergütet werde, und für Herrn Franz v. Jäger wäre sowie bisher für das ganze Jahr pr Monat eine Abfindung mit 28 Hectoliter zu bestimmen statt 42 Hectoliter zu bestimmen.

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