Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

von 2 fl zahlen müssen, bei der Aus- fuhr der Waare aus Steyr nicht wenigstens eine verhältnißmässige Quote zurückvergütet werden würde. Diese Rückvergütungsquote sollte mindestens mit 50 % der bei der Einfuhr zu berichtigenden Consumtions Umlage festgesetzt werden, damit sie den vor- handenen Verhältnissen billiger Wei- se entspricht. Es dürfte einer geehrten Stadtgemeinde nicht schwer werden, die Richtigkeit dieser unserer Behauptung durch Sach- verständige constatiren zu lassen. Wir erlauben uns sohin die ergebe- ne Bitte zu stellen: Eine geehrte Stadt Gemeinde Vorstehung Steyr wolle unserer vorstehenden und rechtzeitig eingebrachten Reclamation stattgeben und auch für die Ausfuhr von gebrannten geistigen Flüssigkei- ten vom 1. Jänner 1881 angefangen eine Umlage Vergütung in dem angedeuteten Sinne gestatten. Wir glauben, nur Etwas ganz billi-

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