da sonst alles für bestellt ausge- geben werden könnte. Er empfehle sonach unbedingt die voll- inhaltliche Annahme des Sections Antrages. Gemeinderath Peyrl erwähnt nochmals, daß seine Interpellation auf ganz authentische Mittheilungen beruht. Der Vorsitzende ersucht Herrn Gemeinde- rath Peyrl ein und dasselbe nicht zu oft zu erwähnen er habe, bereits dreimal dasselbe erwähnt und ist es nach der Geschäftsordnung nicht gestattet daß ein Redner öfter als dreimal über ein und dieselbe Sache spreche. Hierauf erwiedert Gemeinderath Peyrl, daß er sich nur verpflichtet gefühlt habe auf den Ausführungen des Gemeinderathes Dr. Hochhauses zu repliciren und erwähnt noch, daß die Bürgerschaft durch den verlang- ten Nachweis für die bestellte Waa- re geschädigt werde läßt der Vor- läßt sitzende den Sectionsantrag nochmals verlesen. Gemeinderath Holub sagt, daß die
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2