da sonst alles für bestellt ausgegeben werden könnte. Er empfehle sonach unbedingt die vollinhaltliche Annahme des Sections Antrages. Gemeinderath Peyrl erwähnt nochmals, daß seine Interpellation auf ganz authentische Mittheilungen beruht. Der Vorsitzende ersucht Herrn Gemeinderath Peyrl ein und dasselbe nicht zu oft zu erwähnen er habe, bereits dreimal dasselbe erwähnt und ist es nach der Geschäftsordnung nicht gestattet daß ein Redner öfter als dreimal über ein und dieselbe Sache spreche. Hierauf erwiedert Gemeinderath Peyrl, daß er sich nur verpflichtet gefühlt habe auf den Ausführungen des Gemeinderathes Dr. Hochhauses zu repliciren und erwähnt noch, daß die Bürgerschaft durch den verlangten Nachweis für die bestellte Waare geschädigt werde läßt der Vorläßt sitzende den Sectionsantrag nochmals verlesen. Gemeinderath Holub sagt, daß die
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