durch aber die Gemeinde die Ver- pflichtung übernehme auch darauf zu achten, daß die Marktleute auch wirklich ihre Waaren auf den hiezu bestimmten Marktplatz führen, wel- che Uiberwachung keine leichte sei. Gemeinderath Anton v. Jäger sagt: Zu den gegenwärtigen Streitigkei- ten trage vielfach auch der Umstand bei, daß die Marktbesucher und das Publikum die Marktordnung nicht genügend kennen. Gemeinderath Gründler meint, das Zu- tragen der Consumartikel in den Häusern soll frei bleiben. Nach seiner Meinung haben die Or- gane des Pächters ihre Befugnisse überschritten und wurde dadurch ei- ne allgemeine Unzufriedenheit her- vorgerufen. Gemeinderath Kautsch sagt, daß im Amte keine Beschwerden vorgebracht worden seien und mann nur auf sol- che Beschwerden amtshandeln könnte. Gemeinderath Gründler sagt, daß Ge-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2