durch aber die Gemeinde die Verpflichtung übernehme auch darauf zu achten, daß die Marktleute auch wirklich ihre Waaren auf den hiezu bestimmten Marktplatz führen, welche Uiberwachung keine leichte sei. Gemeinderath Anton v. Jäger sagt: Zu den gegenwärtigen Streitigkeiten trage vielfach auch der Umstand bei, daß die Marktbesucher und das Publikum die Marktordnung nicht genügend kennen. Gemeinderath Gründler meint, das Zutragen der Consumartikel in den Häusern soll frei bleiben. Nach seiner Meinung haben die Organe des Pächters ihre Befugnisse überschritten und wurde dadurch eine allgemeine Unzufriedenheit hervorgerufen. Gemeinderath Kautsch sagt, daß im Amte keine Beschwerden vorgebracht worden seien und mann nur auf solche Beschwerden amtshandeln könnte. Gemeinderath Gründler sagt, daß Ge-
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