Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

nicht aber auch zugleich das Gefäl- le für die Marktwaaren zu zah- len haben, da diese Bestimmung im Sectionsantrag fehle, für Milchwä- gen oder Feilschaften in Körben solle es den Marktbesuchern frei stehen, an der Mauth oder am Markt- platze ihre Gefälle zu zahlen. Bestellte Waaren sollen überhaupt von der Entrichtung eines Gefälles be- freit sein. Er müsse auch erwähnen, daß es beson- ders bei Fahrgelegenheiten nicht zuläs- sig sei, dieselben bei den Mauthen an- zuhalten, da oft 4, 5 u. 6 Wägen zusam- menkommen und viele davon oft 3 bis 4 Stunden hieher zu fahren haben. Die Insassen ohnehin durch die Kälte zu lei- den hatten, und die Pferde erhitzt seien, daher es unthunlich erscheine dieselben noch behufs Untersuchung der Wägen auf längere Zeit bei den Mauthschran- ken verweilen zu lassen. Hierauf erwiedert Gemeinderath Kautsch:

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