Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

Hierüber stellt die Section folgenden Antrag Es sei dem Ansuchen des Herrn Ludwig Weiß dahin statt zu geben, daß es den marktbesuchenden Partheien frei gestellt bleibe, an den Mauthstationen die Gebühren für das Markt und Standelgefälle zu entrichten. Frei von dem Markt und Standelgefälle können nur jene Partheien sein deren sämmtliche in die Stadt gebrachte Waaren nachweisbar bereits früher bestellt, wurden. Wenn nicht sämmtliche von einer Partheihereingebrachte Waaren bereits früher bestellt wurden, sondern nur ein Theil der selben, so bleibt die betreffende Parthei zur Entrichtung des üblichen Markt und Standelgefälles verpflichtet. Gemeinderath Peyrl ergreift hierauf das Wort und bemerkt, daß er sich vorgenommen habe, an der Debatte in dieser Angelegenheit sich nicht mehr zu betheili-

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