Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

sen wird, während von derselben den Marktbesuchern Mittel und Wege an die Hand gegeben werden um sich des zu zahlenden Gefälles zu entziehen. Nach diesen gemachten Vorstellungen erlaubt sich der ergebenst Gefertigte folgende Bitte an den hochlöblichen Ge- meinderath zu unterbreiten: Der hochlöbliche Gemeinderath wolle beschließen: es sei den Marktbesuchen- den Partheien freigestellt an den Mauthstationen die Gebühren für das Markt und Standgefälle zu entrich- ten und nur solche Waaren als bestellt zu betrachten, welche von den Verkäufern nur an drei verschiedene Orte gebracht werden. Mit der nochmaligen Bitte, ein hochlöbli- cher Gemeinderath wolle die schwierige Situation in welcher sich der ergebenst Gefertigte befindet erkennen, wagt derselbe im Vertrauen auf die Gerech- tigkeit und Einsicht des hochlöblichen Gemeinderathes ein Gewährung sei- ner Bitte zu hoffen und verharrt in die- ser Voraussetzung hochachtungsvoll ergebenst Ludwig Weiß Steyr am 31. Jänner 1881. Pächter der städtischen Gefälle.

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