eines Artikels ein eigener Markt- platz so darf dieser Artikel nur auf diesen Marktplatz feilgebothen werden, - stellen. Nun ist beispielweise der Markt für Milch, Obers etc. nach §.9 der Markt- ordnung der Hauptplatz. Es dürfte somit nur dieser Platz zum Verkaufe benützt werden, wie soll nun aber der er- gebenst Gefertigte im Stande sein zu constatiren, wenn Marktgeherinen fünf, sechs auch mehr Häuser besuchen, um ihre Milch abzusetzen, ob diese Milch bestellt war oder nicht, und ob vielleicht doch in einem dieser Häusser die Milch zum Verkaufe angebothen wurde? Den zweiten Stein des Anstoßes bildete die Einhebung der Gefälle bei den Mauth- stationen und werde über diesen Einhe- bungsmodus insbesondere von dem Herrn Gemeinderathe Josef Peyrl in den grell- sten Farben geschildert, dem ist aber nicht so. Der ergebenst Gefertigte hat die Verfü- gung der Einhebung der Standgefälle an den Mauthstationen nur aus dem Grunde
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