Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

wegen, theils auf Beschwerdefüh- rung des ergebenst Gefertigten hat- te der Herr Bürgermeistes die Güte eine Sitzung der II. Section unter Theil- nahme des ergebenst Gefertigten am heutigen Tage einzuberufen. In dieser Sections Sitzung stellte es sich heraus, daß die dermalen bestehenden An- sichten mit den wirklich vorhandenen Ver- hältnissen in keinem Einklange zu einan- der stehen und zwar bildete den Hauptan- stoß zwischen der Ansicht des ergebenst Gefertigten und einzelner der anwesen- den Herrn Gemeinderäthe den jenseits angegebenen Passus der Steyrer Zeitung. Es handelt sich hier hauptsächlich um die Ermittlung wann oder in wie weit eine Parthei bei Bestellungen von der Entrich- tung des Marktgefälles befreit ist, da die meisten Milchhandel treibenden Perso- nen ihre Waare wie schon erwähnt unrechtmäßigerweise als bestellt erklären. Der ergebenst Gefertigte muß sich auf den §. 7. Absatz 2 der hiesigen Marktord- nung lautend: Besteht für den Verkauf

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