Diese-Interpellation wurde von den hiesigen Blättern als Tagesneuigkeit aufgenommen und fand diese Nachricht in allen Variationen bei den marktbe- suchenden Publikum Anklang. Das Letztere deutet nämlich die in der Stey- rer Zeitung ddto. 13. Jänner l.Js. gebrachte Tagesnachricht unter dem Schlagworte Marktgefälle in Steyr den Passus für bestellte Gegenstände welche (wie Milch Brod, Grünzeug etc.) den ständigen Abnehmern direkt ins Haus geliefert werden und somit nicht auf den Markt kommen, ist selbstverständlich auch keine Marktgebühr zu entrichten dahin, das größtentheils für Milch nur dann die Marktgebühr zu zahlen sei, wenn die- selbe auf den Marktplatz selbst gebracht wird, es fahren daher die Wenigsten auf den Markt und trachten ihre Milch etc. in den Häusern zu verkaufen und verweigern durch die verschiedenen Nach- richten irre gemacht die Bezahlung des Standgefälles. Theils der erwähnten Interpellation
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