dem o.ö. Landesculturfonde zu Gute und sind denselben am Schluß eines jeden Jahres mittelst Consignation durch die Stadtgemeinde Steyr abzuführen. - Z. 1223 1880. Schlüslich wird über Antrag der Gemeinderäthe Kautsch und Hochhauser einstimmig beschlossen: Der Tarif selbst ist vom Amte auszuarbeiten und sodann dem Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen. Die Ländeordnung ist in Druck zu legen und den Gemeinden längs der Enns zur Kenntnisnahme und Darnachachtung zuzumitteln. 4. Kommt folgende Eingabe zur Verlesung: An den hochlöblichen Gemeinderath der landesfürstlichen Stadt Steyr. Wie dem hochlöblichen Gemeinderath bekannt ist wurde in der Gemeinderathsitzung vom 7. Jänner l.Js. durch den Herrn Gemeinderath Josef Peyrl eine Interpellation dahin lautend eingebracht, daß sich der ergebenst gefertigte städt. Gefälls Pächter in der Einhebung dieser Gefälle Unzukömmlichkeiten zu Schulden kommen ließ.
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