verlesen. Die Section stellt den Antrag, auf Annahme dieses Entwurfes. Nach längerer Debatte an welcher sich die Gemeinderäthe Reder, Karl v. Jäger, Peyrl, Huber Leopold, Kautsch Gründler und Dr. Hochhauser betheiligen, wird der Entwurf in folgender Form, vorbehaltlich der kk. Statthalterei-Bestättigung als Ländeordnung für den Ennsquai im Gemeindegebiethe der kk. landesf. Stadt Steyr einstimmig angenommen. Ländeordnung für den Ennsquai im Gemeindegebiethe der kk. landesf. Stadt Steyr. Für das Anländen, Auffangen und Verbleiben der Flösse am Ennsquai, sowie für deren Ausladung und Ablagerung ihrer Holzfrachtung wird vom kk. Statthalter in Oberoesterreich und zwar rücksichtlich der localpolizeilichen Bestimmungen auf Grund des Beschlusses vom 28. Jänner 1881 des Gemeinderathes der kk. landesf. Stadt Steyr nachstehende Ländordnung festgesetzt, für deren genaue
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