Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

der Nähe der bestehenden Brun- nen finde ich aus dem Grunde un- zulässig, weil das Brunnenwasser durch das Sickerwasser leicht verun- remigt werden könnte. Solche Sicker- gruben müßten aus obigem Grunde mindestens 10 Meter vom Brunnen entfernt angelegt werden, und dürf- ten dieselben nur ausschließlich zum Versickern vom Brunnenablaufwasser benützt werden, was in letzterer Be- ziehung sehr schwer zu erreichen sein dürfte und es wird sich deshalb heraus- stellen, daß derartige Sickergruben bald ihren Dienst versagen werden. Es werden überhaupt in den Wintermo- naten solche Sickergruben beinahe ganz werthlos sein, weil das Was- ser in einer offenen Wassermulde eher frieren wird bevor es die Si- ckergrube erreicht. Städt. Bauamt Steyr am 19. Jänner 1881. Bogacki. Hähnel. Der Sections Antrag lautet: Die Bildung einer besonderen Brun- nengemeinde in sogenannten Eysn-

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