Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1881

der Nähe der bestehenden Brunnen finde ich aus dem Grunde unzulässig, weil das Brunnenwasser durch das Sickerwasser leicht verunremigt werden könnte. Solche Sickergruben müßten aus obigem Grunde mindestens 10 Meter vom Brunnen entfernt angelegt werden, und dürften dieselben nur ausschließlich zum Versickern vom Brunnenablaufwasser benützt werden, was in letzterer Beziehung sehr schwer zu erreichen sein dürfte und es wird sich deshalb herausstellen, daß derartige Sickergruben bald ihren Dienst versagen werden. Es werden überhaupt in den Wintermonaten solche Sickergruben beinahe ganz werthlos sein, weil das Wasser in einer offenen Wassermulde eher frieren wird bevor es die Sickergrube erreicht. Städt. Bauamt Steyr am 19. Jänner 1881. Bogacki. Hähnel. Der Sections Antrag lautet: Die Bildung einer besonderen Brunnengemeinde in sogenannten Eysn-

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