sen, daß Steyr eine offene und nicht durch eine Linienmauth abgesperrte Stadt sei, daher die Einhebung der Marktgefälle nach wie vor gehandhabt werden möge. Der Vorsitzende erklärt hierauf, er habe allerdings dem Gefällpächter über sein Ansuchen gestattet, daß Markt er die Standgebühr schon bei der Mauth gegen Verabfolgung einer Marke einheben könne, es jedoch den Partheien frei stehe bei der Mauth oder am Stand zu zahlen. Klagen seien ihm ämtlich noch nicht zugekommen und werde er und das Amt wenn solche vorkommen den Partheien gewiß Recht verschaffen. Uibrigens werde er diesbezüglich mit den Mauthpächter die weitere Vereinbarung treffen. Herr Gemeinderath Peyrl, gibt sich damit zufrieden aeussert aber den Wunsch, man solle in den Zeitungen kundmachen, daß es den Partheien frei stehe, bei der Mauth oder am
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