Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1881

wehr genügen. Dieselben hätte 1/3 Stunde vor Beginn der Vorstellung zu erscheinen, der eine Mann hätte auf der Bühne Aufstellung zu nehmen und fiele ihm bei Ausbruch eines Brandes, die Aufgabe zu denselben, mit Hilfe des Theaterpersonales zu bekämpfen. Der zweite Mann hätte seinen Posten im Parterre an der Thüre, welche in den Hof des städt. Gefangenhauses führt, er hätte bei eintretender Gefahr, vorerst diese Thüre zu öffnen und zu trachten, daß sich das Parterre Publikum durch diese und die derselben gegenüberliegende Thüre entferne. Die Aufgabe des im Theater anwesenden Sicherheitswachmannes wäre es darauf zu sehen, daß der Haupteingang des Theaters nach Möglichkeit nur vom Gallerie Publikum als Ausgang benützt werde. Der Logenschließer hätte die Thüre, welche im ersten Stockwerke in

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