Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1881

Umlage mit Rücksichtnahme auf die bestehenden Bierpreise ohnehin von den Konsumenten indirekt getragen wird. Damit aber diese Verbrauchsumlage schon dermalen eine gesetzliche Basis erlangt, so wolle vorläufig bis zur Erwirkung des diesbezüglichen Landes- gesetzes bei dem hohen Landesausschus- se die Bewilligung zur Abnahme einer Umlage von fünfzig Kreuzer pr Hectoliter Bier für das Jahr 1881 nachgesucht werden. einstimmig angenommen. 7. Wird folgende Zuschrift verlesen: An den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr! Auf Grund des vom Herrn kk. Be- zirks Schul Inspektors Johann Vavrovsky in der Sitzung des kk. Stadtschulrathes vom 29. Dezember 1880 gestellten Antrages, es sei durch den gefertigten kk. Stadtschulrath an einem löblichen Gemeinderathe

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