festgesetzten Zuschläge und Umlagen bewilligt wird. Nur bezüglich der Einhebung der Verbrauchsumlage auf Bier in der Höhe von 60 xr pr Hectoli- ter, erklärt der Landesausschuß, daß zur Erlassung des diesbezüg- lichen Landesgesetzes der näch- ste Landtag competent sei. Hierauf wird der diesbezügliche Sections Antrag: Für den Bierconsum in Steyr wolle anstatt des bisherigen 30 % Verzehrungssteuerzuschlages bei dem hohen Landtage die Bewil- ligung zur Einhebung einer gleich hohen Umlage das ist sechzig Kreuzer pr Hektoliter Bier gesetzlich erwirkt, vorläufig aber die bisherige Art und Weise der Einhebung dieser Verbrauch- umlage sowie die Rückvergütung bei der Ausfuhr des Bieres bei- behalten werden, da diese
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